Fliesen-Lexikon
Begriff | Definition |
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Die den Bodenbelag tragende Konstruktion wird im Sprachgebrauch als Untergrund bezeichnet. Bei privaten Bauten handelt es sich dabei in der Regel um einen Zementestrich auf Dämmlage. Bei Altbausanierungen können aber auch andere, oftmals kritische Untergründe freigelegt werden: Gussasphalt, Holzbohlen oder Anhydritestriche, im gewerblichen Bereich zudem auch Magnesia-Estriche. Sie verkomplizieren durch ungenügende Statik oder zu großer Eigendynamik (vor allem bei Holz) die Belagsverlegung enorm, muss im Extremfall ist eine Erneuerung des Untergrunds unabdingbar.
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