Fliesen-Lexikon

Begriff Definition

Im öffentlichen sowie gewerblichen Bereich müssen Fußböden an ihrer Oberfläche so beschaffen sein, dass sie rutschhemmend wirken. Solche, Unfällen vorbeugende, Anforderungen werden insbesondere an Fliesen und Natursteine im Öffentlichen bereichen gestellt, die folglich in Trittsicherheits-Bewertungsgruppen eingeteilt sind. Rutschhemmung bei Fliesen ist vor allem ein Thema im Öffentlichen Bereichen doch sollte jedoch besonders in Bereichen war Rutschgefahr gegeben ist (z.B. im Duschbereich) auch im Privaten Wohnungsbau nicht ausseracht gelassen werden.

Joomla SEF URLs by Artio