Fliesen-Lexikon

Begriff Definition

In erster Linie dient die Glasur der farblichen Gestaltung der Fliesenoberfläche.

Es handelt sich dabei um einen dünnen, aber sehr festen glasartigen Überzug.

Dazu wird der Rohling (Einbrand) oder der bereits gebrannte Scherben (Zweibrand) dünn mit Fritten-Granulat beschichtet. Durch die Zugabe von Farbpigmenten, Metallen und anderen Stoffen kann die spätere Färbung sowie der Glanzgrad und die Klarheit der Oberfläche beeinflusst werden. Durch die hohen Temperaturen beim Brand verschmelzen die Fritten und die Rohstoffe miteinander. Beim Einbrand wird zudem eine Sinterung zwischen Scherben und Glasur erreicht. Durch die fast nicht vorhandene Porosität der Glasur ist sie zugleich eine Schutzschicht gegen Verschmutzung und Flecken. Die Glasurhärte wirkt sich zudem positiv auf die Abriebfestigkeit aus.

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