Fliesen-Lexikon

Begriff Definition

Energieeinsparverordnung Kurz EnEV, ist seit dem 1. Januar 2002 in Kraft. In ihr sind alle Vorschriften hinsichtlich des maximal zulässigen Energieverbrauchs eines Gebäudes gesammelt. Sie ersetzt die alte Wärmeschutzverordnung und die alte Heizungsanlagen-Verordnung, wobei die nun gültigen Vorgaben für (Heizungs-)Neubauten 30% niedriger angesetzt sind. Entsprechende Werte können fast nur noch moderne Heizgeräte mit Brennwerttechnik, Solarsysteme und Wärmepumpen erreichen.
Die Forderung nach absoluter Winddichtigkeit von Gebäuden erhöht nicht nur die Baukosten erhöht, sondern birgt auch neue Probleme: Der nicht mehr erlaubte Luftaustausch Innen : Außen wird wohl auch dazu führen, dass - durch Dampfsperren - im Haus gehaltene Luftfeuchtigkeit den Befall von Schimmelpilzen erhöht, sofern eine regelmäßige Lüftung unterbleibt.

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